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   Markenrechtlicher Schutz für ZOS

"Die Begriffe "ZOS" und "Zielobjektsuche" sind als Kennzeichen nach dem Markenrecht geschützt. Die Inhaber der Rechte widersprechen einer Benutzung dieser Zeichen durch Dienstleister ohne ihre Kenntnis und Zustimmung und behalten sich vor, gerichtlich gegen eine unerlaubte Verwendung vorzugehen.

Weiterhin behalten sich die Inhaber der Rechte vor, derartige Verstöße im Sinne von      
§5 UWG (Unlauterer Wettbewerbs Gesetz) einer Ahndung zu unterziehen."

  

Seminarteilnehmer gesucht!
Wir bitten Personen, die in den Jahren 2012 und 2013 bei Lothar und Beate Schäfer
unter der Seminarbezeichnung ZOS kostenpflichtige Veranstaltungen besucht haben,
sich bei uns unter
dogworld@t-online.de zu melden.